Korrektorat Doktorarbeit

Vor Einreichung zur Begutachtung:

Die Prüfung des Textes Ihrer Dissertation auf Rechtschreibung, Zeichensetzung und Grammatik ist obligatorisch. Ein solches Korrektorat der Dissertation berührt nicht die von Ihnen abgegebene eidesstattliche Erklärung, in der Sie versichern, den Text alleine und selbstständig abgefasst zu haben. Die Charakteristika Ihrer eigenständigen Schöpfung – Aufbau, Argumentation, Zitierrichtlinien und Nachweise – werden dabei nicht verändert. Daher steht dem Korrektorat Ihrer Doktorarbeit vonseiten Ihrer Studien- und Prüfungsordnung nichts entgegen.

 

Übrigens: Die Kosten für das Korrektorat einer Dissertation fallen vergleichsweise milde aus, weil hier der verminderte Mehrwertsteuersatz (derzeit: 7 %) angesetzt wird.

 

Nach der Disputation:

Nachdem Sie Ihre Dissertation verteidigt haben, können und sollten Sie ein Lektorat in Betracht ziehen, um milde Anpassungen zur besseren Lesbarkeit Ihrer Veröffentlichung vornehmen zu lassen. Sie reichen diese Überarbeitung nochmals ein, um das Imprimatur zu erlangen. Danach können Sie Ihr Werk in einem Verlag veröffentlichen und dürfen den Doktortitel führen.