Korrektorat von Bachelor- und Master-Arbeiten

Eine Bachelor- oder Master-Arbeit einzureichen, die auf Rechtschreibung, Zeichensetzung und Grammatik geprüft ist, macht einen guten Eindruck und sichert Punkte, die sonst fehlen würden. Besonders für Nichtmuttersprachler kann das zu einem Problem werden.

 

Wichtig: Das Korrektorat einer Bachelor- oder Master-Thesis bezieht sich ausschließlich auf die sprachlich-formale Dimension. Die prüfungsrelevanten Inhalte – Aufbau, Argumentation, Zitierrichtlinien und Nachweise - werden dabei nicht verändert. Daher steht das Korrektorat Ihrer Abschlussarbeit nicht im Widerspruch zu der von Ihnen abgegebenen eidesstattlichen Erklärung.

 

Das bedeutet im Umkehrschluss, dass Sie ein Lektorat Ihres Textes vor der Einreichung nicht in Auftrag geben können, ohne gegen geltendes Recht zu verstoßen. Sollten Sie nach Ihrer bestandenen Prüfung Ihren Text veröffentlichen wollen, können Sie ihn durchaus lektorieren lassen.

 

Übrigens: Die Kosten eines Korrektorats sind niedriger, weil hier der reduzierte Mehrwertsteuersatz (derzeit: 7 %) angesetzt wird.